Allgemeine Geschäftsbedingungen von MDOSoft Data Quality Solutions für die Erbringung von Dienstleistungen
1. Allgemeines
Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Diensten und Leistungen, die mit Unternehmern geschlossen werden. Bei Lieferung von Standardsoftware gelten gegenüber Unternehmern ergänzend unsere separat einsehbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Standardsoftware.
2. Ausschluss von mündlichen Nebenabreden
Die Mitarbeiter und Angestellten von MDOSoft sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen. Individualabreden und sonstige Änderungen des jeweiligen Vertragstextes oder unserer Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Nutzung der Dienste und Leistungen von MDOSoft kommt mit der Beauftragung zustande, wenn MDOSoft nicht widerspricht. Eine vom Käufer unterzeichnete Bestellung über die Erbringung von Diensten oder Leistungen ist bindend. MDOSoft ist berechtigt das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen bzw. abzulehnen. Eine Auftragsbestätigung wird nur auf Nachfrage verschickt. Der schriftlichen Bestätigung stehen Leistungserbringung und Rechnungserteilung gleich.
Soweit sich MDOSoft zur Erbringung ihrer Leistungen, Dienste oder Lieferungen der Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Auch besteht durch die gemeinsame Nutzung der Dienste zwischen den Kunden von MDOSoft kein begründbares Vertragsverhältnis.
4. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Dienstleistungsvertrag sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.
Soweit MDOSoft neben den Vertragspflichten kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. Hieraus ergibt sich kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch sowie kein Kündigungsrecht.
5. Preise, Zahlung
Preise und Vergütungen sind in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben. Entgelte sind nach Erbringung der Leistung/en zu bezahlen, sofern nicht kurzfristig verschoben wurde (s. §10) oder nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, und werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Sofern der Kundenauftrag mehr als eine Position beinhaltet, werden erbrachte Teillieferungen / -leistungen einzeln in Rechnung gestellt und entsprechend dem eingeräumten Zahlungsziel zur Zahlung fällig unabhängig von der Lieferung/Erbringung sämtlicher Positionen, welche im Auftrag zusammengefasst wurden. Falls der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf einem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
6. Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so ist MDOSoft berechtigt, vertraglich festgesetzte Leistungen bis zur Zahlung zu sperren. MDOSoft ist berechtigt, durch den Zahlungsverzug und das Mahnverfahren entstandene Kosten zu berechnen.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges werden hierdurch nicht berührt.
7. Leistungsverzögerungen, Rückvergütungen
Leistungs- und Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MDOSoft die Leistungen erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung , behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragsnehmern von MDOSoft oder deren Unterlieferanten, Unterauftragsnehmern eintreten hat MDOSoft auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen MDOSoft die Leistungen um die Dauer der Behinderung , zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
Bei Ausfällen von Diensten und Leistungen wegen außerhalb der Verantwortungsbereichs von MDOSoft liegender Störungen erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten, die im Verantwortungsbereich von MDOSoft liegen, nur dann erstattet, wenn MDOSoft oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
8. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber MDOSoft als auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
MDOSoft haftet nicht für die über ihre Dienste und Leistungen übermittelten Informationen, insbesondere weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass diese frei von Rechten Dritter sind oder der Sender/Anbieter rechtswidrig handelt, indem er die Informationen sendet/anbietet.
Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder nach dem geltenden Recht eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme der MDOSoft Dienste und Leistungen,
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
- die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
- durch das Unterlassen der Prüfungspflichten hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens MDOSoft,
- oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung im vertraglich vereinbarten Rahmen durch MDOSoft nicht erfolgt ist und MDOSoft diese Unterlassung auch zu verantworten hat,
der Höhe nach auf den halben Auftragswert beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet MDOSoft nicht, es sei denn MDOSoft hat die Vernichtung der Daten in Ihrem Verantwortungsbereich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde hat sichergestellt, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
MDOSoft haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, falls MDOSoft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MDOSoft zurückzuführen ist.
Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch MDOSoft nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von MDOSoft auf solche typischen Schäden und einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die für MDOSoft zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rahmen der Erbringung von Diensten und Leistungen im Bereich der Softwareüberlassung vernünftigerweise voraussehbar waren.
Eine Wiederbeschaffung verloren gegangener Daten durch die MDOSoft wird nur durchgeführt, wenn sichergestellt ist, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit nicht außerverhältnismäßigem Aufwand rekonstruiert werden können und Datensicherungsmechanismen bei MDOSoft beauftrag wurden.
9. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen, Nachteile und Schäden, die Dritten oder anderen Kunden von MDOSoft durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung durch sich selbst, durch befugte Dritte oder durch die Gestattung der Verwendung der Dienste und Leistungen von MDOSoft durch unbefugte Dritte, sowie dadurch entstehen, dass der Kunde oder sein befugter Dritter den Obliegenheiten nicht nachkommt.
Es obliegt dem Kunden, die bei MDOSoft bezogene Hard- und Software auf ihre Verträglichkeit mit der beim Kunden bereits vorhandenen Hard- und Software hin zu überprüfen.
10. Anmeldestornierung von gebuchten Dienstleistungen:
Die Verschiebung von einem beauftragtem Seminar/Workshop/Consultingtag ist jederzeit möglich. Wird die Verschiebung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin veranlasst, so ist zur Deckung der Bearbeitungskosten ein Betrag von € 200,00 zu zahlen. Innerhalb der letzten 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist ein Betrag von 50% der Auftragssumme zu zahlen. Innerhalb der letzten 4 Tage vor dem vereinbarten Termin, ist die volle Auftragssumme zu zahlen. Es gilt das Datum des Einganges der Anmelde-stornierung. Nach Durchführung des verschobenen Seminar/Workshop/Consultingtag sind dann nur noch die tatsächlich entstandenen Reisekosten zu zahlen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Lautertal. Gerichtsstand ist Darmstadt. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.
12. Stand: 01.01.2011
|